Was kostet´s?

 

 

Wir halten die Preise recht unkompliziert und übersichtlich und differenzieren nicht nach Größen.

 

Hundebetreuung in der Pension/Tagesstätte

 

 Preise ab Februar 2024

 

Tagesbetreuung:

- bis 10 Stunden                                       20 €

- Für Dauergäste mit Jahresvertrag  gelten individuelle Vereinbarungen

 

Pensionsaufenthalt:

- 1 Tag mit Übernachtung                          28 €

- Sonn- und Feiertagszuschlag                   5 €

Es werden nur die tatsächliche Anzahl der Tage bzw. Nächte des Aufenthaltes berechnet.

Beispiele:

- Aufenthalt von Montagmorgen bis Freitagmorgen = 4 Tage = 112 €

- Aufenthalt von Montagmorgen bis Freitagabend = 4 Tage + 1 Tagesbetreuung = 132 €

- Aufenthalt von Freitag bis Montag = 3 Tage + 1 Sonntagszuschlag = 89 €

 

Rabattmöglichkeiten gibt es für:

- mehrere Hunde aus einem Haushalt (ab dem 2. Hund 20 €/Tag)

- Aufenthalt von mehr als zwei Wochen am Stück oder Betreuung von mehreren Wochen im Jahr

- Unterbringung wegen längerer Krankheit oder Rehamaßnahmen

- Mischlingshunde aus dem Tierschutz, die nachweislich als Notfälle aufgenommen wurden

 

Es werden individuelle Pauschalen vereinbart

 

 

Zuschläge für besondere Pflege- und Versorgungsleistungen:

- Einzelunterbringung                                                                     5 €/Tag

- mangelnde Stubenreinheit, markierfreudige Rüden, läufige Hündinnen   5 €/Tag

 

Zusätzliche Leistungen wie Hol- und Bringdienste, besondere Fellpflege o. ä. können vereinbart werden.

 

Stornobedingungen:

Eine Reservierung, die mündlich, per Telefon, WhatsApp, SMS, Mail oder Buchungsformular erfolgte ist für beide Seiten verbindlich.

Außerhalb der hessischen Schulferien ist eine Absage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei, danach sind 50% des Gesamtbetrages als Entschädigungsaufwand zu zahlen.

Ist der vereinbarte Termin ganz oder teilweise in den hessischen Schulferien, ist eine Stornierung bis 28 Tage zuvor kostenfrei, bis 14 Tage davor sind 50%, ab dem 13. Tag ist der volle Betrag als Entschädigung fällig.

 

 

 

 

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